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Sparverträge: Liste zeigt, ob Sie zu wenig Zinsen bekommen haben

Es geht um Tausende Euro: 140 Banken zahlen zu wenig Zinsen auf Sparverträge: Liste zeigt, ob Sie betroffen sind

Bei bestimmten langfristigen Sparverträgen zahlten Banken über Jahre zu wenig Zinsen. Zehntausende Sparer sind betroffen. Für sie geht es fast immer um mehrere Tausend Euro. Eine Liste der Verbraucherzentralen zeigt nun, bei welchen Anbietern es unwirksame Zinsanpassungsklauseln gegeben hat.

Die Zahl ist gewaltig: Die Verbraucherzentralen schätzen, dass bundesweit an die 10.000 Menschen von ihren Banken und Sparkassen teils um mehrere Tausend Euro geprellt wurden. Und die Dunkelziffer dürfte noch weitaus höher liegen. Der Hintergrund: Bei der Kontrolle von langfristigen Prämiensparverträgen und Riester-Banksparplänen entdeckten die Interessenvertreter, dass viele Banken ihren Kleinsparern zu wenig Zinsen gezahlt haben, da die Verträge unzulässige Klauseln mit einem variablen Zins erlauben.

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Betroffene Kunden könnten hohe Be träge nachfordern, meinen die Verbraucherschützer. Beate Weiser von der zuständigen Verbraucherzentrale Baden-Württemberg erklärte im November gegenüber FOCUS Online, dass sich nach bisherigen rechnerischen Überprüfungen pro Sparvertrag im Schnitt eine Summe in Höhe von 4200 Euro ergeben hätte, die jedem Sparer noch zusätzlich zusteht.

Liste zeigt: Diese Anbieter haben Kunden zu wenig Zinsen gezahlt

Tausende von Verträgen haben die Verbraucherschützer schon unter die Lupe genommen, täglich kommen weitere hinzu. Im Zuge dessen hat die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg jetzt eine Liste von knapp 140 Kreditinstituten veröffentlicht, die von solchen unwirksamen Zinsanpassungsklauseln zu Ungunsten ihrer Kunden Gebrauch gemacht haben. Tauche der Name des Produkts in der Liste auf, seien die Chancen gut, dass Kunden Zinsen nachfordern können, schreiben die Interessenvertreter.

 

Sollte die Sparkasse oder Bank eines Kunden nicht in der Liste auftauchen, kann es aber trotzdem sein, dass es dort Verträge mit fehlerhaften Zinsanpassungsklauseln gibt, betont die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. „Gut möglich, dass die Verbraucherzentralen von dem Institut einfach noch keinen Vertrag überprüft haben“, heißt es auf der Informationsseite der Interessenvertreter.

Sofern Sparer einen alten Prämiensparvertrag haben, der sich aus einem variablen Grundzins und einer vereinbarten Prämie oder Bonusstaffelung zusammensetzt, können sie generell von den falschen Zinsberechnungen betroffen sein. Daher sollten sich Sparer die Klauseln in ihrem Vertrag genau ansehen.

Wie Sparer sich ihr Geld zurückholen, lesen Sie hier: Banken zahlten jahrelang zu wenig Zinsen: Wie Sparer sich ihr Geld zurückholen

Falsche Zinsberechnungen: Darum geht es

Betroffen sind vor allem langfristige Sparverträge, die Verbraucher in den 1990er- und frühen 2000er-Jahren abgeschlossen haben, so die Bilanz der Marktwächter-Experten der Verbraucherzentralen. Viele dieser Verträge enthalten neben einer festen vereinbarten Prämie, die nach Sparjahren gestaffelt ist, auch eine variable Grundverzinsung. Die Geldhäuser haben diesen variablen Zins über die Jahre hinweg immer wieder abgesenkt, da auch die Marktzinsen erheblich gefallen sind. Heute gehen diese Sparzinsen praktisch gen null Prozent.

Das Problem dieser Verträge mit variablem Grundzins: Die Zinsänderungen sind für den Sparer intransparent. Einige Banken und Sparkassen haben in diesem Zuge die Zinsen im Vertragsverlauf zum eigenen Vorteil verändert und dabei nicht das Interesse des Kunden berücksichtigt.

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Inzwischen hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Zinsänderungsklausel mehrfach für unwirksam erklärt (Az. XI ZR 361/01, Az. XI ZR 140/03, Az. XI ZR 52/08, Az. XI ZR 197/09, XI ZR 508/15).

Sparverträge: Diese Kunden sollten besonders auf der Hut sein

Beate Weiser von der Verbraucherzentrale mahnte, dass die Alarmglocken bei Verbrauchern spätestens dann schrillen sollten, wenn die Sparkasse oder Bank einen Sparvertrag kündigt. „Die meisten Verbraucher kommen zunächst nicht wegen der Zinsanpassungs-Problematik in die Verbraucherzentralen, sondern wegen einer Kündigung. Dabei stellen wir dann fest, dass diese gekündigten Verträge häufig eine Zinsanpassungs-Klausel beinhalten, die nicht rechtens ist“, erläutert die Verbaucherschützerin FOCUS Online.

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